Keine Mietminderung bei drohender Schimmelgefahr

Die bloße abstrakte Gefahr einer Schimmelpilzbildung in älteren Wohnungen berechtigt Mieter nicht zur Mietminderung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Viele Vermieter werden nach diesem Urteil tief durchatmen… (Quelle: IZ Immobilien Zeitung 05.12.2018)